Häufige Fragen und Antworten

Allgemein

Faire Verbraucherverträge

Sollte Ihnen der Ausgleich Ihrer offenen Forderung derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der EnWG-Novelle 2021 und Strom/GasGVV-Novelle 2021 folgende Möglichkeiten um eine Zählersperrung abzuwenden:

 
Abwendungsvereinbarung

Wenn Sie kurz vor der Liefersperre stehen und diese verhindern möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung auszufüllen und abzuschließen. Diese sieht vor, dass Sie von uns weiterhin mit Energie versorgt werden und sich dazu verpflichten, Abschläge und zusätzlich Ihre Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu begleichen.

So schließen Sie die Abwendungsvereinbarung ab:
Sobald Sie von uns ein Schreiben (Sperrankündigung) erhalten liegt Ihnen auch das Angebot für eine Abwendungsvereinbarung vor. Die erforderlichen offenen Posten können Sie aus Ihrer Sperrankündigung entnehmen. Gerne können Sie diese auch unter 06851-902-541 erfragen. Bitte kreuzen Sie auf der Anlage 1 die benötigte Anzahl der Raten an und tragen Sie die gewünschten Fälligkeiten und Höhe der Raten ein.

Unterschreiben Sie dieses Angebot rechtzeitig und schicken Sie es so zurück, dass es uns bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Unterbrechung vorliegt. Sie können es per E-Mail senden an forderungsmanagement@stadtwerke-st-wendel.de​​​​​​​ oder es persönlich in unserem Kundenbüro abgeben. 

Sollten Sie eine Abwendungsvereinbarung benötigen, senden Sie uns bitte das nachfolgende Antwortformular zu:

Antwortformular Abwendungsvereinbarung

Oder laden Sie sich die Abwendungsvereinbarung unter dem folgenden Link herunter:

Abwendungsvereinbarung

 

Prepaid Stromzähler (Vorauskassenzähler)

Durch den Einbau eines Prepaid Stromzählers besteht die Möglichkeit, eine drohende Liefersperre abzuwenden. Da es sich jedoch hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt und bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich sind, melden Sie sich bitte unter der Nummer 06851/902-541.

 

Ansprechpartner Beratungsstellen

Bei langfristig bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich kostenfrei an folgende Beratungsstellen wenden:

Ansprechpartner Beratungsstellen

Was ist ein Strom-/Gasabschlag?
Ein Strom- oder Gasabschlag ist der monatliche Teilbetrag, den Sie an uns zahlen, um die Kosten für Ihren jährlichen Energieverbrauch gleichmäßig zu verteilen.

Wie wird mein Abschlag berechnet?
Ihr monatlicher Abschlag basiert auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch und den aktuell gültigen Energiekosten. Dabei wird der voraussichtliche Gesamtbetrag Ihrer Energiekosten gleichmäßig auf 11 Monate (Februar bis Dezember) verteilt.

Die Berechnung berücksichtigt:

Vorjahresverbrauch: Falls verfügbar, dient Ihr Verbrauch aus dem letzten Jahr als Grundlage.

Haushaltsgröße und Nutzung: Wenn Sie bei uns Neukunde sind, werden der Verbrauch, den Sie uns beim Tarifabschluss übermittelt haben, und Durchschnittswerte für Haushalte mit vergleichbarer Größe verwendet.

Aktuelle Energiekosten: Diese setzen sich aus dem Arbeitspreis (pro verbrauchter kWh) und dem Grundpreis (monatliche Pauschale) zusammen.

Im Januar erstellen wir die Jahresabrechnung und prüfen, wie viel Sie im letzten Jahr tatsächlich verbraucht haben. Wir schauen somit, ob der geschätzte Jahresverbrauch mit dem tatsächlichen übereinstimmt.

Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Gutschrift von uns. Haben Sie mehr Energie verbraucht, müssen Sie den Betrag nachzahlen. Wenn Sie doch viel mehr oder weniger Energie verbraucht haben, als geschätzt, passen wir Ihren Abschlag für das nächste Jahr an.

Kann ich meinen Abschlag anpassen?

Sie finden, dass ihr monatlicher Abschlag zu hoch oder zu niedrig ist? Dann können Sie Ihren Abschlag ganz einfach in unserem SSW-Kundenportal anpassen.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Sie können Ihren Zählerstand ganz einfach über unser SSW-Kundenportal, oder über das Online-Formular Netzbetreiber übermitteln.

Alternativ können Sie auch in unserem Kundenbüro vorbeikommen oder uns Ihren Zählerstand telefonisch unter 06851/902-555 mitteilen.

Wo finde ich meinen Zähler?
Ihr Strom- oder Gaszähler befindet sich in der Regel im Keller, Hausanschlussraum oder im Flur Ihres Gebäudes. In Wohnungen ist er oft in einem Zählerschrank im Treppenhaus oder in einem eigenen Technikraum untergebracht. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, sind die Zähler häufig zentral für alle Wohneinheiten in einem gemeinsamen Zählerraum installiert.

Sollten Sie Ihren Zähler nicht finden, hilft Ihnen der Vermieter, Hausmeister oder die Hausverwaltung weiter.

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?
In der Regel reicht es, wenn Sie einmal im Jahr Ihren Zählerstand ablesen. Dies ist wichtig, um zu wissen, wie viel Strom oder Gas Sie tatsächlich verbraucht haben. So zahlen Sie auch nur so viel, wie Sie verbrauchen. Wenn die Jahresabrechnung ansteht, bekommen Sie von uns eine Nachricht, dass wir Ihren aktuellen Zählerstand benötigen.

Ein zusätzliches Ablesen und Übermitteln des Zählerstands wird außerdem benötigt bei

  • einem Umzug,
  • einem Tarifwechsel,
  • einer Neuanmeldung,
  • oder einer Kündigung.

Lastschriftverfahren, Überweisung oder bar bezahlen? Suchen Sie sich die Zahlungsart aus, die zu Ihnen passt.

SEPA-Lastschriftmandat
Sie sparen Geld und Zeit, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Gerne ziehen wir alle zukünftig fälligen Beträge termingerecht ein. 

Am einfachsten ist: Erteilen Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat unkompliziert über das SSW-Kundenportal im Bereich „Persönliche Daten“. 

Sie können uns natürlich auch eine E-Mail mit den notwendigen Daten schreiben bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat über unser Formular erteilen. Bitte reichen Sie dieses in ausgedruckter und unterschriebener Form bei uns ein. Weitere Hinweise befinden sich auf dem Formular.

Überweisung
Sie können die fälligen Beträge auch überweisen. Bitte geben Sie hierzu immer Ihre Kundennummer im folgenden Format an: 123.456.789-1 
Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung und den Zahlungsaufforderungen.  


Unsere Bankverbindung lautet:
SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG
Kreissparkasse St. Wendel
IBAN:  DE52 5925 1020 0000 0522 25
BIC: SALADE51WND
Gläubiger-Identifikationsnr: DE89SSW00000071408
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer


Barzahlung
Sie können Ihre fälligen Beträge auch bequem bar an unserem Kassenautomaten begleichen.
Der Automat steht Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag – Freitag  07.00 – 18.00 Uhr
Samstag  08.00 – 16.00 Uhr
Bringen Sie dafür einfach Ihr Rechnungsdokument mit und geben Sie Ihre Kundennummer ein. Zahlen Sie dann einfach den offenen Betrag in bar ein. Nach Abschluss erhalten Sie einen Zahlungsbeleg als Nachweis.

Sie haben Energie und somit auch Kosten eingespart? Sehr gut! Ihr Guthaben erstatten wir Ihnen im Anschluss an Ihre Verbrauchsabrechnung. Die Form der Erstattung richtet sich nach Ihrer bisherigen Zahlungsmethode.

Falls Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, können Sie uns Ihre Bankverbindung für die Auszahlung bequem per E-Mail an Kundenbuero@stadtwerke-st-wendel.de mitteilen.

Senden Sie uns die E-Mail ausschließlich mit der bei uns hinterlegten E-Mailadresse unter Angabe Ihrer Kunden- und Rechnungsnummer.

Gerne können Sie uns Ihre Bankverbindung auch persönlich, in unserem Kundenbüro im St. Floriansweg 2, während unseren Geschäftszeiten übermitteln. Bitte bringen Sie zur Authentifizierung ein Ausweisdokument mit.

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung des Guthabens nur auf ein Bankkonto und nicht in Bar erfolgt.

Haben wir eine Bankverbindung von Ihnen zum Zweck der Gutschrift vorliegen, erfolgt die Erstattung automatisch und sofort.

 

Strom

Ein Wechsel zu den Stadtwerken St. Wendel ist ganz einfach:
Finden Sie den passenden Tarif und senden Sie uns Ihre Anfrage – wir kümmern uns um alles Weitere.
Hier geht’s zu den Tarifen.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich in unserem Kundenbüro im St. Floriansweg 2 in St. Wendel. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei.

Sie können uns auch telefonisch unter 06851/902 555, oder per E-Mail kontaktieren.

Die Dauer eines Anbieterwechsels kann unterschiedlich ausfallen und hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel von bestehenden Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen, die Sie Ihrem aktuellen Stromvertrag entnehmen können. In bestimmten Fällen, etwa bei einem Umzug oder einer Preisänderung, besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Kündigung reibungslos abläuft, ist ein Wechsel in der Regel innerhalb von etwa vier Wochen möglich.

Ein Anbieterwechsel ist für Sie völlig kostenlos.

Unser Stromangebot passt sich Ihrem Leben an: Mit dem SSW Strom Balance 24 profitieren Sie von einem fairen Preismodell, das sich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch richtet – ganz ohne aufwändiges Tarif-Suchen. Je nachdem, wie viel Strom Sie benötigen, wird automatisch die passende Preisstufe angewendet.

Über 75% des Strompreises sind gesetzlich vorgegeben und nicht vom Energieversorger beeinflussbar.

Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

 

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.

 

Blindarbeit

Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh (Kilovoltampere-Stunde) angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

 

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 

Mit dem EEG wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert und vergütet. Diese Kosten werden auf die Letztverbraucher verteilt.

 

Grundpreis

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem Bereitstellungspreis und dem Verrechnungspreis zusammen.

 

Konzessionsabgabe (KA)

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige KA seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

 

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden auf die Letztverbraucher verteilt.

 

Kundennummer

Unter der Kundennummer sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.

 

Leistungspreis

Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert des Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.

 

Lieferstelle

Ort, an dem die Energie bezogen wird oder der Kunde seine Dienstleistung erhält.

 

Marktlokations-ID

Dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

 

Messlokations-ID

Dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

 

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein-/Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Weiterhin beinhaltet er die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

 

Netzbetreibernummer

Die Netzbetreibernummer dient zur eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

 

Netznutzungsentgelte

Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

 

Stromkennzeichnung

Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und

dessen Umwelteinwirkungen.

 

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

 

Verbrauch

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in kWh ausgewiesen.

 

§ 17f Offshore-Umlage

Können Hochsee-Windkraftanlagen (Offshore-Anlagen) wegen fehlender Infrastruktur der Übertragungsnetze nicht betrieben werden, werden die Schadensersatzkosten nach §17f EnWG auf alle Letztverbraucher verteilt.

 

§ 18 Abschaltbare Lastenverordnung (AbLaV)

Mit der AbLaV werden die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung abschaltbarer Lasten und zur Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistung verpflichtet. Die daraus entstehenden Kosten werden auf die Letztverbraucher umgelegt.

 

§ 19 Netz-Entgelt-Verordnung (Strom-NEV)

Gemäß § 19 Strom-NEV werden energieintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit. Die daraus entstehenden Kosten werden auf die Letztverbraucher verteilt.

Erdgas

Ein Wechsel zu den Stadtwerken St. Wendel ist ganz einfach:
Finden Sie den passenden Tarif und senden Sie uns Ihre Anfrage – wir kümmern uns um alles Weitere.
Hier geht’s zu den Tarifen.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich in unserem Kundenbüro im St. Floriansweg 2 in St. Wendel. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei.

Sie können uns auch telefonisch unter 06851/902 555, oder per E-Mail kontaktieren.

Die Dauer eines Anbieterwechsels kann unterschiedlich ausfallen und hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel von bestehenden Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen, die Sie Ihrem aktuellen Erdgasvertrag entnehmen können. In bestimmten Fällen, etwa bei einem Umzug oder einer Preisänderung, besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Kündigung reibungslos abläuft, ist ein Wechsel in der Regel innerhalb von etwa vier Wochen möglich.

Ein Anbieterwechsel ist für Sie völlig kostenlos.

Unser Erdgasangebot passt sich Ihrem Leben an: Mit dem SSW Gas 1-2-3 Tarif profitieren Sie von einem fairen Preismodell, das sich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch richtet – ganz ohne aufwändiges Tarif-Suchen. Je nachdem, wie viel Erdgas Sie benötigen, wird automatisch die passende Preisstufe angewendet.

Ob für Heizung, Warmwasser, Küche oder Mobilität – Erdgas überzeugt durch seine Vielseitigkeit und Wirtschaftlichkeit. Es ist nicht nur zuverlässig verfügbar, sondern auch emissionsarm, effizient und in vielen Haushalten bereits bewährt. Als Energieträger ermöglicht Erdgas die einfache Nutzung moderner Heiztechnik ohne Vorratshaltung – eine praktische Lösung, die Umwelt und Geldbeutel schont.

Auch in der Küche punktet Erdgas mit präziser Steuerung und schneller Einsatzbereitschaft. Das spart Energie, Zeit und Kosten – und sorgt für besten Kochkomfort bei gleichzeitig umweltbewusstem Verbrauch.

Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.

Bilanzierungsumlage

Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

Energiesteuer

Die Energiesteuer (Erdgassteuer) ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Gasverbrauch

Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Grundpreis

Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem Bereitstellungspreis und dem Verrechnungspreis zusammen.

Konvertierungsentgelt

Beim Konvertierungsentgelt handelt es sich um eine Preiskomponente, die bei einer qualitätsübergreifenden Gasbelieferung anfällt. D. h. dieser Preisbestandteil wird maßgebend, wenn der Gaslieferant H-Gas in das Marktgebiet einspeist, an der Lieferstelle jedoch L-Gas entnommen wird oder umgekehrt.

Konvertierungsumlage

Wenn die Erlöse aus dem Konvertierungsentgelt nicht ausreichen, um die Kosten der physischen Einspeisung zu decken, kann der Marktgebietsverantwortliche eine Konvertierungsumlage erheben.

Konzessionsabgabe (KA)

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige KA seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Kundennummer

Unter der Kundennummer sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.

Leistungspreis

Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert des Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.

Lieferstelle

Ort, an dem die Energie bezogen wird oder der Kunde seine Dienstleistung erhält.

Marktlokations-ID

Dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Messlokations-ID

Dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein-/Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Weiterhin beinhaltet er die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Netzbetreibernummer

Die Netzbetreibernummer dient zur eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte

Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

Thermische Gasabrechnung

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in m³ gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in kWh umgerechnet. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.

Verbrauch

Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in kWh ausgewiesen.

Zustandszahl

Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sogenannte Zustandszahl (z-Zahl) in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

§ 10 Brennstoffemmissionsgesetz (BEHG) CO2-Preis

Fossile Brennstoffe wie Erdöl, Erdgas oder Kohle schaden Umwelt und Klima. Deshalb werden diese fossilen Brennstoffe jetzt mit dem nationalen CO2-Preis verteuert. Dadurch soll ihr Verbrauch sinken und eine Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Technologien und Produkten entstehen.

Gasspeicherumlage

Zur Sicherung der gesetzlich festgelegten Füllstände der Gasspeicher kauft der Marktgebietsverantwortliche zusätzliche Gasmengen ein. Diese Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert.

– Kundeninformation –

Telefonische Erreichbarkeit aktuell eingeschränkt.

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