Gewerbekunden

Strom & Erdgas

Mit unseren Tarifen entscheiden Sie sich für eine sichere, faire und zuverlässige Energieversorgung für Ihr Gewerbe.

Energieangebote für Geschäftskunden

Unseren Geschäftskunden unterbreiten wir gerne ein individuelles Angebot, ganz nach ihren Bedürfnissen.

Unsere Ansprechpartner informieren Sie gerne – auch persönlich – zu unseren Preisen und Tarifen für Geschäftskunden. 

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Strom-Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
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Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 – Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 – 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit elektrischer Energie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit elektrischer Energie beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:

Arbeitspreis ab 01.01.2025
38,07 netto Cent/kWh¹
45,30 brutto Cent/kWh²  

Grundpreis
14,25 netto EUR/Monat
16,95 brutto EUR/Monat

¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Strom enthalten die gesetzlichen Umlagen gemäß StromStG

² Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. 

Preise und Informationen über die Ersatzversorgung für unsere Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) in Nieder- und Mittelspannung

In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preise und sonstige Bedingungen:

Strompreis:
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG auf der Basis §2 Abs. 3 StromGVV einen Preis in Höhe von 72,05 Cent/kWh (netto).

Netzentgelte:
Der Strompreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet für den jeweiligen Abnahmefall gültigen Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb.

Steuern und Abgaben:
Der Strompreis erhöht sich zudem um die Umlage aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage), um die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), um die Mehrkosten nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), um die Mehrkosten nach § 17f Absatz (5) EnWG (Offshore-Haftungsumlage), um die Konzessionsabgabe und um die Mehrkosten nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto). 

Sonstige Bedingungen:
Die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung), die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der StromGVV sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG (AGB) kommen ebenfalls zur Anwendung.

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 – Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 – 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:

Arbeitspreis
13,69 netto¹ Cent/kWh
16,29* brutto Cent/kWh

Grundpreis
16,25 netto¹ EUR/Monat
19,34* brutto EUR/Monat

¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Erdgas enthalten die gesetzlichen Umlagen.
* Die Brutto-Preise sind mit den derzeit gültigen 19% MWst. gerechnet.

Preise und Informationen über die Ersatzversorgung für unsere Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:

Gaspreis:
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG einen Preis in Höhe von 40 Cent/kWh (netto).

Netznutzungsentgelte:
Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung:
1. gemäß dem veröffentlichen Zonenpreissystem sowie
2. der Entgelte für Bereitstellung / Messung für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung.
Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite
www.ssw-netz.de.

Steuern und Abgaben:
Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage und die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt gelten Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto).

Sonstige Bedingungen:
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) und die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH)

Frank Weyland

Abteilungsleiter Vertrieb/Marketing

fweyland@stadtwerke-st-wendel.de

06851/902 – 566

 

Michael Madel

Geschäftskundenbetreuung Strom / Erdgas

mmadel@stadtwerke-st-wendel.de

06851/902 – 565

 

Heiko Römer

Geschäftskundenbetreuung Strom / Erdgas

hroemer@stadtwerke-st-wendel.de

06851/902 – 563

Michael Adamschak

Geschäftskundenbetreuung Strom / Erdgas

madamschak@stadtwerke-st-wendel.de

06851/902 – 568

– Kundeninformation –

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