Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe bei der anstehenden Ablesung der Strom- und Gaszähler im Gebiet der Kreisstadt St. Wendel
Zu diesem Zweck hat die zuständige Netzgesellschaft, die SSW Netz GmbH, ihren seit Jahren bewährten Ablesedienstleister, die Firma ASP-Agentur NRW KG, beauftragt, für alle im Netzgebiet der SSW Netz GmbH befindlichen Strom- und Gaszähler mit separatem Schreiben um eine Kundenselbstablesung zu bitten. Dieses Schreiben wird an alle Strom- und Gaskunden (im Netzgebiet) zugesandt werden – unabhängig von ihrem jeweiligen Energieversorger.
Ablesezeitraum 22.11. – 13.12.24 über Kundenselbstablesung
Stadtteile
Bliesen, Bubach, Dörrenbach, Hoof, Leitersweiler, Marth, Niederkirchen, Niederlinxweiler, Oberlinxweiler, Osterbrücken, Remmesweiler, Saal, St. Wendel (Kernstadt), Urweiler, Werschweiler, Winterbach
Die zur Ablesung notwendigen Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Die Zählerstände können Sie bequem und papierlos per beiliegendem QR-Code oder online unter unten angegebener Adresse an uns übermitteln.
- QR-Code: Beiliegenden QR-Code mit Ihrem Smartphone oder Tablet scannen
und online eingeben. - Internet: Unter www.verbrauchsablesung.de/ssw-netz mit Ihren beiliegenden
Zugangsdaten oder unter Angabe der Verbrauchsstelle und
Zählernummer einloggen und den Zählerstand erfassen.
oder alternativ per
- Telefon: 06851 / 902-575
- Post: Senden Sie die beigefügte Ablesekarte vollständig ausgefüllt per Post zurück.
Sollten Sie keinen Zugang zu Ihrem Zähler haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister. Sollte eine Ablesung Ihrerseits z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder technischen Schwierigkeiten nicht möglich sein, kann vielleicht eine Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen. Gerne stehen aber auch wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wichtig
Aufgrund der Vielzahl an Versorgungsverhältnissen und des daraus resultierenden hohen Arbeitsaufwands kann die Berücksichtigung von Zählerständen, die uns nach Ende des Ablesezeitraums 13.12. erreichen, in der Abrechnung nicht gewährleistet werden. Die Zählerstände zur stichtagsgenauen Jahresverbrauchsabrechnung zum 31.12. werden auf Basis der abgelesenen Zählerstände in Folge rechnerisch ermittelt. Sollten wir keinen Zählerstand erhalten, wird der Verbrauch gem. gesetzlicher Vorgaben auf Grundlage der letzten uns vorliegenden Ablesung bzw. anhand von Vorjahreswerten ebenfalls rechnerisch ermittelt.
Parallel zur laufenden Kundenselbstablesung werden von uns Kontrollablesungen durchgeführt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Für Ihre Rückfragen sind wir gerne für Sie da (Telefon: 06851 / 902-575).