ERDGAS zum HEIZEN und KOCHEN

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um unsere wettbewerbsfähigen Gastarife...

Wir informieren Sie gerne - auch persönlich - zu unseren neuen Tarifen und überprüfen natürlich auch, ob Ihre jetzige Tarifwahl die für Sie günstigste ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.

Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice-Center an:

St. Floriansweg 2, 66606 St. Wendel
Telefon: 06851/902-555
Telefax: 06851/902-502
E-Mail: info@stadtwerke-st-wendel.de 



Weiterführende Informationen zu den Themen:

Wichtige Information zu den untenstehenden Tarifen:

Preise ab 01.04.2024

SSW Kombi-Bonus

SSW Kombi-Bonus

Bei Bezug von STROM und ERDGAS an einer Verbrauchsstelle von SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co.KG erhalten Sie mit unserem SSW Kombi-Bonus einen attraktiven Nachlass in Höhe von 0,20 ct/kWh (Brutto inkl. 19% USt.) auf den Arbeitspreis des Wahltarifes SSW Gas 1-2-3.

SSW Gas 1-2-3

Immer im günstigsten Tarif!
Auch wenn sich Ihr Gasverbrauch ändert: mit SSW Gas 1-2-3 stufen wir Sie immer automatisch in den für Sie günstigsten Tarif ein.

Alle Preise sind Brutto-Preise und enthalten 19% MwSt.
 

SSW Gas 1 - ab 01.04.2024

Verbrauch: bis 14.999 kWh/Jahr
Grundpreis: 11,50 EUR/Monat
Arbeitspreis: 12,36 ct/kWh

SSW Gas 2 - ab 01.04.2024

Verbrauch: 15.000 bis 39.999 kWh/Jahr
Grundpreis: 14,00 EUR/Monat
Arbeitspreis: 12,16 ct/kWh

SSW Gas 3 - ab 01.04.2024

Verbrauch: 40.000 bis 150.000 kWh/Jahr
Grundpreis: 24,00 EUR/Monat
Arbeitspreis: 11,86 ct/kWh


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Selbstverständlich steht Ihnen im Tarif "SSW Gas 1-2-3" auch die Zusatzoption "SSW Gas Vorauskassetarif" zur Verfügung.  

Option SSW Gas 1-2-3 Vorauskassetarif

SSW Gas 1-2-3 Vorauskassetarif

3% Nachlass auf die Arbeits- und Grundpreise der jeweiligen Tarife SSW­­ Gas 1, SSW Gas 2 und SSW Gas 3.


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Kleinverbrauchstarif

SSW Gas Kleinverbrauchstarif

ab 01.04.2024

Einsatz: Kochen und Wäsche trocknen
günstig bei einem Jahresverbrauch bis 2.109 kWh

Grundpreis: 1,34 EUR/Monat
Arbeitspreis: 16,61 ct/kWh


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Grundpreistarif

SSW Gas Grundpreistarif

ab 01.04.2024

Einsatz: Kochen und Warmwasser
günstig bei einem Jahresverbrauch ab 2.110 kWh

Grundpreis: 6,08 EUR/Monat
Arbeitspreis: 13,89 ct/kWh


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

SSW Gas Grundversorgung

SSW Gas Grundversorungstarif

ab 01.04.2024

Einsatz: Wohnraumheizung

Grundpreis: 14,00 EUR/Monat
Arbeitspreis: 14,57 ct/kWh

  • Keine Erstlaufzeit
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen

Ersatzversorgung Erdgas für Haushaltskunden

SSW Gas Ersatzversorungstarif

ab 01.04.2024

Grundpreis: 14,00 EUR/Monat
Arbeitspreis: 14,57 ct/kWh

  • Keine Erstlaufzeit/maximal 3 Monate
  • Kündigungsfrist: keine

Ersatzversorgung Erdgas für Geschäftskunden

Unsere Erdgas-Ersatzversorgungstarife für Nicht-Haushaltskunden

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:

Arbeitspreis
26,37 netto¹ Cent/kWh
31,38* brutto Cent/kWh

Grundpreis
10,91 netto¹ EUR/Monat
12,98* brutto EUR/Monat

¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Erdgas enthalten die gesetzlichen Umlagen.
* Die Brutto-Preise sind mit den derzeit gültigen 19% MWst. gerechnet.

 

Preise und Informationen über die Ersatzversorgung
für unsere Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:

Gaspreis:
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG einen Preis in Höhe von 40 Cent/kWh (netto).


Netznutzungsentgelte:
Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung:
1. gemäß dem veröffentlichen Zonenpreissystem sowie
2. der Entgelte für Bereitstellung / Messung für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung.
Die Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite
www.ssw-netz.de.


Steuern und Abgaben:
Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage und die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt gelten Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto).

Sonstige Bedingungen:
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) und die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.

Gas Grund- und Ersatzversorgung gemäß EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 In Kraft getreten.

Danach bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas zu allgemeinen Preisen und Bedingungen an.

Sie entsprechen den unveränderten Preisregelungen der bisherigen Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom und Gas.

Allgemeine Preise (gültig ab 01. April 2024 / alle Preise sind Brutto-Preise)

Die allgemeinen Preise gelten im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz.

Hinweise

Die Erdgaspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen nach der „Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)“ vom 09.01.1992 bei den

  • Allgemeinen Preisen für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner), 0,61 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner),
  • bei den Allgemeinen Preisen für sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohner),
0,27 Cent/kWh (Gemeinden bis 100.000 Einwohner)
  • und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.

Vereinbarungen mit Städten/Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang.

Das Erdgasentgelt wird als Brutto-Preis angegeben inkl. der Kosten für CO2-Zertifikate [Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)], der Gasspeicherumlage, der Erdgassteuer und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer derzeit in Höhe von 19%).

Gemäß unserer AGB (Ziffer 3) steht unseren Kunden bei Preisänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der vorgesehenen Preisänderung zu.

  1. Die Grundpreise werden für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres gebildet.
  2. Es handelt sich hierbei um Endpreise, welche die derzeit gültige Umsatzsteuer von 7% enthalten und aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet sind. Von der Preisgarantie ausgenommen sind mögliche Änderungen von (bzw. neue) Steuern, Umlagen und Abgaben. Dieses Erdgas-Angebot gilt nur für Kunden mit einem max. Jahres-Erdgas-Verbrauch von 150.000 kWh.

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (SSW – Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG, St. Floriansweg 2, 66606 St. Wendel), telefonisch (06851 902-555) oder per E-Mail (info@stadtwerke-st-wendel.de) gerichtet werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001

53105 Bonn

Telefon: (Mo.-Fr. von 09:00 – 15:00 Uhr) 030 22480-500 oder 01805 101000

– Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min);
Telefax : 030 22480-323
Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle
Energie beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens schriftlich kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie gesetzlich verpflichtet.


Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin

Telefon: 030 / 27 57 240 – 0

Telefax: 030 27 57 240 – 69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Liefergebiet Gas

Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG versorgen die Bürger und Firmen der Kreisstadt St. Wendel mit Gas in den Stadtteilen:

  • St. Wendel (Kernstadt)
  • Bliesen
  • Niederlinxweiler
  • Oberlinxweiler
  • Urweiler
  • Winterbach