Förderprogramme

War der Umstieg auf ein Elektroauto bis vor kurzem durch den vergleichsweise hohen Verkaufspreis noch eine teure Angelegenheit, so kommen inzwischen durch erhebliche staatliche Vergünstigungen bei der KFZ-Steuer, den hohen Händlerrabatten und den vielfältigen Förderprogrammen auch die Sparfüchse auf Ihre Kosten.

Damit Sie bei den Förderprogrammen besser den Überblick behalten, haben wir hier die wichtigsten Programme für sie zusammengefasst – und natürlich bieten auch wir unseren Kunden im Rahmen eigener Förderprogramme der Stadtwerke St. Wendel Anreize für den Umstieg auf ein E-Fahrzeug.

 

SSW-Förderung beim Kauf von Neufahrzeugen

300 € zusätzlich für Kunden der Stadtwerke St. Wendel

Unsere Stromkunden fördern wir zusätzlich mit 60 €/Jahr*, über 5 Jahre. Reichen Sie einfach die Zulassung Ihres reinen Elektroautos bzw. Ihres Plug-In-Hybrid bei uns ein. Die Vergütung erfolgt einfach über Ihre jährliche Stromrechnung bei uns.
Senden Sie uns dazu eine Kopie der Zulassung Ihres E-Autos (Vorder- und Rückseite), Angaben zur Ihrer Person sowie das Kundenkonto per Mail an elektromobilitaet@stadtwerke-st-wendel.de zu.

Die 60 €/Jahr* auf 5 Jahre gibt es unter folgenden Bedingungen:

Kunde muss mit seinem gesamten Stromverbrauch von SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG versorgt sein.
60 € /Jahr* Förderung ab 01.04.2021 für reine E- Fahrzeuge, bei einem Plug In  30 €/Jahr*.
Die 60 €-Förderung erhält der Kunde im ersten Jahre vollständig (keine anteilige Abrechnung).
Die Förderung ist nicht an den Kauf einer Wallbox bei der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG gekoppelt.
Sofern der Kunde ein Dienstfahrzeug hat, bekommt er trotzdem die Förderung, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Einmalige Förderung je Haushalt/je Abnahmestelle/je Adresse .

* Der Betrag wird brutto mit der Jahresrechnung verrechnet

 

Staatliche Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeuges

Auf Grund der Corona-Krise hat die Bundesregierung den Umweltbonus für E-Autos und Plug-in-Hybridmodelle erhöht. Mit der Innovationsprämie ist eine maximale Förderung von 9.000 Euro beim Kauf eines Elektroautos möglich. Die Prämie wurde bis Ende 2025 verlängert. Förderfähige Fahrzeuge sind reine E-Autos (Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb), ein Plug-in-Hybrid oder ein Fahrzeug mit weniger als 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer. Voraussetzung zur Beantragung ist die Neu- oder Gebrauchtwagenanschaffung oder Leasing eines der förderfähigen Elektrofahrzeuge. Die Liste dieser förderfähiger Fahrzeuge sehen sie hier.

Durch die Kfz-Steuerreform bleiben E-Autos maximal zehn Jahre steuerfrei.
Die Befreiung gilt aber längstens bis 2030, im Gegenzug wird für Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß die KFZ-Steuer erhöht.

Für betrieblich angeschaffte Elektro- oder Plug-In-Hybridfahrzeuge unter 40.000 Euro, die ab 2020 gekauft oder geleast wurden, gilt: Personen, denen ein solches Firmenfahrzeug durch den Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassen wird, müssen nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.