STROM

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um unsere wettbewerbsfähigen Stromtarife...

Wir informieren Sie gerne - auch persönlich - zu unseren neuen Tarifen und überprüfen natürlich auch, ob Ihre jetzige Tarifwahl die für Sie günstigste ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.

Sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter/-innen im Kundenservice-Center an:

St. Floriansweg 2, 66606 St. Wendel
Telefon: 06851/902-555
Telefax: 06851/902-502
E-Mail: info@stadtwerke-st-wendel.de

Wichtige Information zu den untenstehenden Tarifen:

Preise ab 01.01.2024 / 01.01.2025

SSW Kombi-Bonus

SSW Kombi-Bonus

Bei Bezug von STROM und ERDGAS an einer Verbrauchsstelle von SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co.KG erhalten Sie mit unserem SSW Kombi-Bonus einen attraktiven Nachlass in Höhe von 0,20 ct/kWh (Brutto inkl. 19% USt.) auf den Arbeitspreis des Wahltarifes SSW Gas 1-2-3.

SSW Strom Garant 2025 - NEU ab 01.01.2025

SSW Strom Garant 2025

Grundpreis: 18,99 EUR/Monat
Arbeitspreis: 37,31 ct/kWh

Laufzeit: bis 31.12.2025
Verlängerung: keine
Kündigungsfrist: keine


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

SSW Strom Dynamik - NEU ab 01.01.2025

SSW Strom Dynamik

Technische Voraussetzungen für den Tarifabschluss:

  • Erfassung Ihres Stromverbrauchs über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter oder iMSys)
  • Konfiguration Ihres intelligentes Messsystem gemäß Tarifanwendungsfall 7 (TAF 7) durch den Messstellenbetreiber
  • Bitte beachten Sie, dass ein intelligentes Messsystem (Smart Meter oder iMSys) gegenüber einem einfachen Zähler Sie zu deutlich höheren Kosten führt (sehen Sie hier die jeweiligen Kosten der SSW Netz GmbH). Hinzu kommen die Umbaukosten, die Sie übernehmen müssen, wenn Sie sich für ein intelligentes Messsystem (Smart Meter oder iMSys) entscheiden.

Chancen und Risiken:

  • Sie profitieren von Niedrigpreisphasen am Spotmarkt, haben jedoch ein erhebliches Risiko zu Hochpreisphasen
  • Der Tarif ist transparent, jedoch zeitaufwändig da Sie Ihren Stromverbrauch planen und kontrollieren müssen
  • Wenn Sie bereit und in der Lage sind, Ihr Verbrauchsverhalten an die Preisbildung der Strombörsenpreise anzupassen, ist eine Einsparung bei den Stromkosten möglich. Allerdings kann auch ein angepasstes Verbrauchsverhalten am Ende trotzdem einen höheren Strompreis zur Folge haben, je nach Preisentwicklung
  • Gegenüber Standardstromtarifen haben Sie die Möglichkeit, von fallenden Energiepreisen im Jahresverlauf zu profitieren, Sie verlieren aber auch die Preissicherheit, die Ihnen Standardstromtarife bei steigenden Märkten bieten

Wie funktioniert der Tarifabschluss?:

  • Der dynamische Tarif kann ausschließlich nach vorangegangener Kundenberatung abgeschlossen werden
  • Bei Interesse am Tarif stimmen Sie bitte einen persönlichen Termin mit unseren Mitarbeitern ab
  • Abwägung der Chancen und Risiken und Überblick der technischen Voraussetzungen erfolgt dann im Gespräch mit dem SSW-Mitarbeiter
  • Der Beratungstermin kann per Mail abgestimmt werden: info@stadtwerke-st-wendel.de (Bitte um Angabe einer Rückrufnummer)
     

Fixe Preisbestandteile:

Service Pauschale: 24,99 EUR/Monat (Brutto)
Beschaffungsnebenkosten: 1,5 ct/kWh (Netto)
 

Variable Preisbestandteile (Netto):

Dynamischer Energiepreis
[zzgl. Messstellenbetrieb, Netznutzung, Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, §19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, Stromsteuer (in der jeweils gültigen Höhe)]

 

Laufzeit: 1 Jahr
Verlängerung: 1 Monat
Kündigungsfrist: 1 Monat


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

SSW Strom 1-2-3

Immer im günstigsten Tarif!
Auch wenn sich Ihr Stromverbrauch ändert: mit SSW Strom 1-2-3 stufen wir Sie immer automatisch in den für Sie günstigsten Tarif ein.

SSW Strom 1 - bis 31.12.2024

günstig bis 1.525 kWh
Grundpreis: 7,08 EUR/Monat
Arbeitspreis: 45,55 ct/kWh

SSW Strom 1 - ab 01.01.2025

günstig bis 1.208 kWh
Grundpreis: 12,00 EUR/Monat
Arbeitspreis: 43,78 ct/kWh

SSW Strom 2 - bis 31.12.2024

günstig ab 1.526 kWh
Grundpreis: 10,50 EUR/Monat
Arbeitspreis: 42,86 ct/kWh

SSW Strom 2 - ab 01.01.2025

günstig ab 1.209 kWh
Grundpreis: 16,50 EUR/Monat
Arbeitspreis: 39,31 ct/kWh

SSW Strom 3 - bis 31.12.2024

günstig ab 5.665 kWh
Grundpreis: 14,50 EUR/Monat
Arbeitspreis: 42,02 ct/kWh

SSW Strom 3 - ab 01.01.2025

günstig ab 6.066 kWh
Grundpreis: 22,00 EUR/Monat
Arbeitspreis: 38,22 ct/kWh


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Option SSW Strom 1-2-3 Vorauskassetarif

SSW Strom 1-2-3 Vorauskassetarif

3% Nachlass auf die Arbeits- und Grundpreise der jeweiligen Tarife SSW Strom 1, SSW Strom 2 und SSW Strom 3


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Option SSW Strom Ökotarif

SSW Strom Ökotarif - ab 01.01.2024

Aufschlag von 0,840 ct/kWh (brutto) auf den jeweiligen Arbeitspreis des Wahltarifes (SSW Strom 1-2-3).

 

SSW Strom Ökotarif - ab 01.01.2025

Aufschlag von 0,740 ct/kWh (brutto) auf den jeweiligen Arbeitspreis des Wahltarifes (SSW Strom 1-2-3).


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Option SSW Strom Öko-Vorauskassetarif

SSW Strom Öko-Vorauskassetarif

3% Nachlass auf die Arbeits- und Grundpreise der jeweiligen Tarife SSW Strom Ökotarif 1, SSW Strom Ökotarif 2 und SSW Strom Ökotarif 3


Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Wärmespeicherstromtarife

SSW Wärme 1 - bis 31.12.2024

Grundpreis: 9,58 EUR/Monat
Arbeitspreis HT: 31,44 Ct/kWh
Arbeitspreis NT: 31,44 Ct/kWh

SSW Wärme 1 - ab 01.01.2025

Grundpreis: 12,00 EUR/Monat
Arbeitspreis HT: 27,16 Ct/kWh
Arbeitspreis NT: 27,16 Ct/kWh

 

SSW Wärme 2 - bis 31.12.2024

Grundpreis: 9,58 EUR/Monat
Arbeitspreis HT: 40,63 Ct/kWh
Arbeitspreis NT: 31,60 Ct/kWh

SSW Wärme 2 - ab 01.01.2025

Grundpreis: 12,00 EUR/Monat
Arbeitspreis HT: 38,58 Ct/kWh
Arbeitspreis NT: 28,60 Ct/kWh

 

SSW Wärmepumpe - bis 31.12.2024

Grundpreis: 9,58 EUR/Monat
Arbeitspreis HT: 30,33 Ct/kWh
Arbeitspreis NT: 30,33 Ct/kWh

SSW Wärmepumpe - ab 01.01.2025

Grundpreis: 12,00 EUR/Monat
Arbeitspreis HT: 26,26 Ct/kWh
Arbeitspreis NT: 26,26 Ct/kWh

 

Hinweis:

Sie können gerne die bequeme Zahlung per SEPA-Lastschriftvereinbarung nutzen. Bei Nichterteilung der SEPA-Lastschriftvereinbarung gilt automatisch die Überweisung als gewählter Zahlungsweg.

Grundversorgung Strom für Haushaltskunden

Grundversorgung Haushalt - bis 31.12.2024

Grundpreis: 7,58 EUR/Monat
Leistungspreis: 52,36 EUR/Jahr
Arbeitspreis: 49,18 ct/kWh

Grundversorgung Haushalt - ab 01.01.2025

Grundpreis: 16,95 EUR/Monat
Arbeitspreis: 45,30 ct/kWh

  • Keine Erstlaufzeit
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen

Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden

Ersatzversorgung Haushalt - bis 31.12.2024

Grundpreis: 7,58 EUR/Monat
Arbeitspreis: 49,18 ct/kWh

Ersatzversorgung Haushalt - ab 01.01.2025

Grundpreis: 18,74 EUR/Monat
Arbeitspreis: 45,30 ct/kWh

  • Keine Erstlaufzeit/maximal 3 Monate
  • Kündigungsfrist: keine

Ersatzversorgung Strom für Geschäftskunden

Preise und Informationen über die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit elektrischer Energie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit elektrischer Energie beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:

Arbeitspreis ab 01.01.2024
41,33 netto Cent/kWh¹
49,18 brutto Cent/kWh²  

Grundpreis
6,40 netto EUR/Monat
7,58 brutto EUR/Monat

¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Strom enthalten die gesetzlichen Umlagen gemäß StromStG

² Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. 

 

Preise und Informationen über die Ersatzversorgung
für unsere Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) in Nieder- und Mittelspannung

In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preise und sonstige Bedingungen:

Strompreis:
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG auf der Basis §2 Abs. 3 StromGVV einen Preis in Höhe von 70 Cent/kWh (netto).


Netzentgelte:
Der Strompreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet für den jeweiligen Abnahmefall gültigen Entgelte für Netznutzung und Messstellenbetrieb.


Steuern und Abgaben:
Der Strompreis erhöht sich zudem um die Umlage aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage), um die Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G), um die Mehrkosten nach § 19 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), um die Mehrkosten nach § 17f Absatz (5) EnWG (Offshore-Haftungsumlage), um die Konzessionsabgabe und um die Mehrkosten nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG in Verbindung mit § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten) sowie um die Stromsteuer und die Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen.

Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto).
 

Sonstige Bedingungen:
Die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung), die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der StromGVV sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG (AGB) kommen ebenfalls zur Anwendung.

Strom Grund- und Ersatzversorgung gemäß EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 In Kraft getreten.

Danach bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas zu allgemeinen Preisen und Bedingungen an.
Sie entsprechen den unveränderten Preisregelungen der bisherigen Allgemeinen Tarife und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom und Gas.

Allgemeine Preise (gültig ab 01. Januar 2025 / alle Preise sind Brutto-Preise)

Die Allgemeinen Preise gelten im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der SSW-Stadtwerke St.Wendel GmbH & Co. KG nach § 36 EnWG sowie zur Ersatzversorgung nach § 38 EnWG und für bestehende Verträge "Allgemeiner Tarif".

Stromkennzeichnung

Stromherkunft gemäß Energiewirtschaftsgesetz § 42 (EnWG vom 07.07.2005, geändert 2023)

Der Energieträgermix der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG des Jahres 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
 

Hinweise

Alle Preise sind Endpreise inkl. aller vom Gesetzgeber beschlossener Mehrbelastungen sowie Strom- und Umsatzsteuer. Sie enthalten die folgenden Mehrbelastungen, gültig bis 31.12.2024:

  • EEG-Aufschlag: 0,000 ct/kWh (netto)
  • KWKG-Umlage: 0,275 ct/kWh (netto)
  • § 19 StromNEV-Umlage: 0,643 ct/kWh (netto)
  • Offshore-Haftungsumlage: 0,656 ct/kWh (netto)
  • Abschaltbare Lasten-Umlage: 0,000 ct/kWh (netto)

ab dem 01.01.2025:

  • EEG-Aufschlag: 0,000 ct/kWh (netto)
  • KWKG-Umlage: 0,277 ct/kWh (netto)
  • Aufschlag für besondere Netznutzung: 1,558 ct/kWh (netto)
  • Offshore-Haftungsumlage: 0,816 ct/kWh (netto)
  • Abschaltbare Lasten-Umlage: 0,000 ct/kWh (netto)

Die Stromsteuer beträgt derzeit 2,05 ct/kWh (netto), die Mehrwertsteuer 19%.

Gemäß unserer AGB (Ziffer 3) steht unseren Kunden bei Preisänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der vorgesehenen Preisänderung zu.

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (SSW – Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG, St. Floriansweg 2, 66606 St. Wendel), telefonisch (06851 902-555) oder per E-Mail (info@stadtwerke-st-wendel.de) gerichtet werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001

53105 Bonn

Telefon: (Mo.-Fr. von 09:00 – 15:00 Uhr) 030 22480-500 oder 01805 101000

– Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min); 
Telefax : 030 22480-323
Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens schriftlich kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie gesetzlich verpflichtet.


Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin

Telefon: 030 / 27 57 240 – 0

Telefax: 030 27 57 240 – 69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Liefergebiet Strom

Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG versorgen die Bürger und Firmen der Kreisstadt St. Wendel mit Strom in den Stadtteilen:

  • St. Wendel (Kernstadt)
  • Bliesen
  • Bubach
  • Dörrenbach
  • Hoof
  • Leitersweiler
  • Marth
  • Niederkirchen
  • Niederlinxweiler
  • Oberlinxweiler
  • Osterbrücken
  • Remmesweiler
  • Saal
  • Urweiler
  • Werschweiler
  • Winterbach