Die Teilnahme am Gewinnspiel „Gesucht? Gefunden!“ im Zeitraum vom 01.03.2025 – 18.04.2025 der Stadtwerke St. Wendel richtet sich nach den folgenden Bedingungen (Facebook- und Instagram-Seite „Stadtwerke St. Wendel“, und Blickpunkt Anzeige):
1. Allgemeines
(1) Veranstalter/in des Gewinnspiels „Gesucht? Gefunden!“ ist die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG, St. Floriansweg 2, 66606 St. Wendel.
(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram/Blickpunkt. Es wird weder von Facebook/Instagram/Blickpunkt gesponsert, unterstützt noch
organisiert.
2. Aktions- und Gewinnspielbeschreibung
(1) Bedingungen für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin bereits vor 30 Jahren Strom-Kunde der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG war und
immer noch -oder wieder- Kunde ist.
(2) Finden Sie eine Stromrechnung der SSW aus dem Jahr 1995.
(3) Legen Sie die Rechnung bis zum 18.04.2025 in unserem Kundencenter vor.
(4) Danach landen Sie im Lostopf.
Zu gewinnen gibt es:
30 x 50-Euro-Gutschrift auf Ihre Jahresabrechnung!!
3. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Strom-Kunde der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG sind.
(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur vor, wenn sämtliche personenbezogenen Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.
(3) Eine Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
(4) Jeder Teilnehmer darf am Gewinnspiel nur einmal teilnehmen und pro Teilnahme ist auch nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Mit der Veröffentlichung des Namens erklärt sich der jeweilige Gewinner einverstanden.
(7) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel „Gesucht? Gefunden!“ erkennen die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen die Teilnahmebedingungen als verbindlich
an.
4. Ermittlung des Gewinners
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Personen ermitteln wir die Gewinner innerhalb von sieben Tagen nach Ende des Gewinnspiels per Zufallsverfahren. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
5. Bekanntgabe des Gewinners
(1) Der Gewinner wird per Facebook/Instagram-Chat-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene
E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Übersendung des
Gewinns.
(2) Der Gewinner hat auf Anforderung durch den Veranstalter seine Identität nachzuweisen. Kann ein Identitätsnachweis nicht erbracht werden, so ist ein Ausschluss vom
Gewinn möglich.
(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine
Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Wird der Gewinner von dem Gewinnspiel ausgeschlossen, so besteht kein Anspruch auf den Gewinn und es wird ein nachrückender Gewinner ausgelost. Sachpreise
können durch den Gewinner im Kundenbüro der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG in der St. Floriansweg 2 in 66606 St. Wendel zu den üblichen
Öffnungszeiten gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Der Gewinn aus dem Gewinnspiel „Gesucht? Gefunden!“ wird auf der Jahresrechnung
verrechnet. Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Änderungen der Gewinne in ihrer konkreten Ausgestaltung bleiben
vorbehalten.
6. Ausschluss von Teilnehmern
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilneh-mer/Teilnehmerinnen vom Gewinnspiel „Gesucht? Gefunden!“ auszuschließen, die gegen die vorliegenden
Teilnahmebedingungen schuldhaft verstoßen oder versuchen, die Aktion und das Ge-winnspiel zu manipulieren oder zu stören. Auch der konkrete Verdacht kann zum
Ausschluss führen.
(2) Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der die Durchführung verhindert bzw. unmöglich
macht und/oder wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) und/oder aus rechtlichen
Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Durch-führung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige vorbeschriebene
Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, behält sich der Veranstalter vor von dem Teilnehmer Schadenersatz zu verlangen.
7. Datenschutz
(1) Im Rahmen des Gewinnspiels „Gesucht? Gefunden!“ erhobene personenbezogene Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich für die Durchführung und
Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und genutzt.
(2) Nach Beendigung des Gewinnspiels und der postalischen Übersendung der Gewinne werden die Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen
oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Vom Gewinner/Gewinnerin des Gewinnspieles werden von dem Veranstalter weitere personenbezogene Daten zum Identitätsnachweis (Postanschrift, Geburtsdatum)
erhoben.
(4) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Recht, jeder Zeit unentgeltlich bei dem Veranstalter Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen
sowie über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
(5) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat ferner das Recht auf Berichtigung seiner Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Zudem besteht ein Anspruch auf
Sperrung, wenn einer Datenlöschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenste-hen, durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des
Teilnehmers beeinträchtig würden oder die Richtigkeit der Daten vom Teilnehmer bestritten wird und der Veranstalter weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit
feststellen kann.
(6) Die Datenübertragung im Internet kann Sicherheitslücken aufweisen, so dass ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Jedem
Teilnehmer steht es jederzeit frei, die Einwilligung über die Speicherung der Daten aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(7) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann eine Löschung seiner Daten verlangen, wenn sich die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung als unzulässig oder die
Verarbeitung und/oder Nutzung als nicht mehr erforderlich erweisen.
8. Allgemeine Haftung, Haftung für Inhalte und Links
(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen oder für An
sprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet auch für
gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht
gehaftet. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG sichert keinerlei Beschaffenheit eines Gewinns zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen
abweichen.
(2) Der Veranstalter haftet gemäß § 7 Abs. 1 TMG als Dienstanbieter nach den allgemeinen Gesetzen für die eigenen Inhalte ihrer Seiten. Gemäß § 8 bis 10 TMG kann der
Veranstalter jedoch die an ihn über-mittelten oder gespeicherten fremden Informationen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Davon unberührt bleibt aber die
Verpflichtung des Veranstalters, ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung, den betreffenden Inhalt zu entfernen bzw. die Nutzung der jeweiligen Information zu
sperren. Entsprechendes gilt für die Haftung der des Veranstalters für Links zu externen Webseiten. Die Verantwortlichkeit für die Inhalte der verlinkten Seiten verbleibt
bei dem jeweiligen Anbieter. Die Haftung des Veranstalters ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung bleibt davon unberührt.
9. Sonstiges/Schlussbestimmungen
(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, dem Veranstal-ter von jeder Änderung seiner Anschrift oder seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange
eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannte Anschrift und Kontaktdaten als weiterhin gültig.
(2) Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen. Es ist das deut-sche Recht anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.