Teilnahmebedingungen Verlosung "Eis für alle"

Die Teilnahme an der Verlosung „Eis für alle“ im Zeitraum vom 01.04.2025 – 30.06.2025 der Stadtwerke St. Wendel richtet sich nach den folgenden Bedingungen (Facebook- und Instagram-Seite „Stadtwerke St. Wendel“, und Blickpunkt Anzeige):

1.    Allgemeines
(1)    Veranstalter/in des Gewinnspiels „Eis für alle“ ist die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG, St. Floriansweg 2, 66606 St. Wendel.
(2)    Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram/Blickpunkt. Es wird weder von Facebook/Instagram/Blickpunkt gesponsert, unterstützt noch organisiert.

2.    Aktions- und Verlosungsbeschreibung
(1)    Bedingung für die Teilnahme ist, dass eine Anmeldung der Teilnehmer bis zum 31.03.2025 bei der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG erfolgt ist.
(2)    In den Monaten April, Mai und Juni 2025 verlosen wir jeden Mo-nat Eis-Gutscheine für Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen.
(3)    Die Gewinner werden benachrichtigt und erhalten Ihre Gutscheine im jeweiligen Aktionsmonat.
(4)    Die Gutscheine sind nur in den teilnehmenden Eiscafés Cortina, Lido, Venezia und Bruder Jakob im Aktionszeitraum April bis Ende Juni 2025 gültig.

Zu gewinnen gibt es:
Eisgutscheine für jeweils 2 Bällchen Eis!!

 

3.    Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Strom-Kunde der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG sind.
(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur vor, wenn sämtliche personenbezogenen Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.        
(3) Eine Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
(4) Jeder Teilnehmer darf am Gewinnspiel nur einmal teilnehmen und pro Teilnahme ist auch nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Mit der Veröffentlichung des Namens erklärt sich der jeweilige Gewinner einverstanden.
(7) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel „Eis für alle“ erkennen die Teil-nehmer/ Teilnehmerinnen die Teilnahmebedingungen als verbindlich an.                                                         

4.    Ermittlung des Gewinners
(1)    Unter allen teilnahmeberechtigten Personen ermitteln wir die Gewinner nach Ende der Anmeldefrist für die Aktionsmonate April, Mai und Juni per Zufallsverfahren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
5.    Bekanntgabe des Gewinners
(1)    Der Gewinner wird per Facebook/Instagram-Chat-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Übersendung des Ge-winns.
(2)    Der Gewinner hat auf Anforderung durch den Veranstalter seine Identität nachzuweisen. Kann ein Identitätsnachweis nicht erbracht werden, so ist ein Ausschluss vom Gewinn möglich.
(3)     Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4)    Wird der Gewinner von dem Gewinnspiel ausgeschlossen, so be-steht kein Anspruch auf den Gewinn und es wird ein nachrückender Gewinner ausgelost. Sachpreise können durch den Gewinner im Kundenbüro der SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG in der St. Flo-riansweg 2 in 66606 St. Wendel zu den üblichen Öffnungszeiten gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Der Gewinn kann nicht bar ausgezahlt werden. Gewinnansprüche sind nicht übertrag-bar. Änderungen der Gewinne in ihrer konkreten Ausgestaltung blei-ben vorbehalten.

6.    Ausschluss von Teilnehmern
(1)    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilneh-mer/Teilnehmerinnen vom Gewinnspiel „Eis für alle“ auszuschließen, die gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen schuldhaft versto-ßen oder versuchen, die Aktion und das Gewinnspiel zu manipulieren oder zu stören. Auch der konkrete Verdacht kann zum Ausschluss führen.
(2)    Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, das Gewinn-spiel abzubrechen, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der die Durchführung verhindert bzw. unmöglich macht und/oder wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) und/oder aus rechtli-chen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige vorbeschriebene Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, behält sich der Veranstalter vor von dem Teilnehmer Schadenersatz zu verlangen.

7.    Datenschutz
(1)    Im Rahmen des Gewinnspiels „Eis für alle“ erhobene personen-bezogene Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und genutzt.
(2)    Nach Beendigung des Gewinnspiels und der postalischen Über-sendung der Gewinne werden die Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3)    Vom Gewinner/Gewinnerin des Gewinnspieles werden von dem Veranstalter weitere personenbezogene Daten zum Identitätsnach-weis (Postanschrift, Geburtsdatum) erhoben.
(4)    Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Recht, jeder Zeit un-entgeltlich bei dem Veranstalter Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
(5)    Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat ferner das Recht auf Berichtigung seiner Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Zudem besteht ein Anspruch auf Sperrung, wenn einer Datenlöschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenste-hen, durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Teilnehmers beeinträchtig würden oder die Richtigkeit der Daten vom Teilnehmer bestritten wird und der Veranstalter weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen kann.
(6)    Die Datenübertragung im Internet kann Sicherheitslücken auf-weisen, so dass ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Jedem Teilnehmer steht es jederzeit frei, die Einwilligung über die Speicherung der Daten aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(7)    Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann eine Löschung seiner Daten verlangen, wenn sich die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung als unzulässig oder die Verarbeitung und/oder Nutzung als nicht mehr erforderlich erweisen.

8.    Allgemeine Haftung, Haftung für Inhalte und Links
(1)    Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die we-sentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG wird mit Aushändi-gung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG sichert keinerlei Beschaffenheit eines Gewinns zu. Ausstattungen können von den jeweiligen Abbildungen ab-weichen.
(2)    Der Veranstalter haftet gemäß § 7 Abs. 1 TMG als Dienstanbieter nach den allgemeinen Gesetzen für die eigenen Inhalte ihrer Seiten. Gemäß § 8 bis 10 TMG kann der Veranstalter jedoch die an ihn übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Davon unberührt bleibt aber die Verpflichtung des Veranstalters, ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung, den betreffenden Inhalt zu entfernen bzw. die Nutzung der jeweiligen Information zu sperren. Entsprechendes gilt für die Haftung der des Veranstalters für Links zu externen Webseiten. Die Verantwortlichkeit für die Inhalte der verlinkten Seiten verbleibt bei dem jeweiligen Anbieter. Die Haftung des Veranstalters ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung bleibt davon unberührt.

9.    Sonstiges/Schlussbestimmungen
(1)    Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, dem Veranstal-ter von jeder Änderung seiner Anschrift oder seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin be-kannte Anschrift und Kontaktdaten als weiterhin gültig.
(2)    Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist das deut-sche Recht anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedin-gungen hiervon unberührt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.