Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen in Kraft gesetzt. Wir werden unsere Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie wir die Entlastungen konkret umsetzen.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten des Vorjahresverbrauches) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis
- für Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto
- für Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto
Für die Energie, die Kunden über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Preis gemäß dem aktuellen Tarif. Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Dauer der Energiepreisbremsen ist auf ein Jahr, bis Ende 2023, begrenzt. Allerdings kann sie von der Bundesregierung ggf. um weitere vier Monate, bis zum 30. April 2024, verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für alle Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar gedämpft, die Energiekosten werden im Vergleich zu früheren Jahren jedoch trotzdem höher ausfallen. Energie einzusparen lohnt sich daher auch weiterhin. Dabei gilt: je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Wie genau sich die Strom- und Gaspreisbremse auswirkt, hat der BDEW sehr anschaulich auf seiner Internetseite dargestellt. Dort finden Sie einen interaktiven Preisrechner, mit dem Sie sowohl die monatlichen Einsparungen durch die Preisbremsen, als auch die anfallenden Kosten für Strom und Gas in Privathaushalten berechnen können.
Hier geht es direkt zum Rechner des BDEW.
Weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Internetseite und auf den Internetseiten www.energiewechsel.de und www.sparenwasgeht.de.
Weiterführende Informationen zu den Preisbremsen hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Hier geht es direkt zu den Fragen und Antworten zur Gas- und Wärmepreisbremse bzw. zu den Fragen und Antworten zur Strompreisbremse.