Antragsstellung im KfW-Förderprogramm - 440 für Ladestationen im Bereich der Wohngebäude wieder möglich!!!

Das im November 2020 gestartete KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" wurde um weitere 300 Mio € aufgestockt --> somit ist eine Antragsstellung ab sofort wieder möglich.

Der Zuschuss im KfW-Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)" wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Seit Programmstart im November 2020 konnten damit bundesweit mehr als 600.000 Ladestationen für Elektroautos gefördert werden. Die Fördermittel in dem erfolgreichen Förderprogramm wurden daher nochmals aufgestockt.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Maßnahme nicht vor Antragsstellung beginnen dürfen. Als Maßnahmenbeginn definiert die KfW nämlich den Kauf der Wallbox.

Viele unserer Kunden haben bereits eine Förderung in Anspruch genommen. Denn auch wenn noch kein E-Auto in Ihrem Besitz ist, so können Sie durch die Inanspruchnahme der Förderung einen wichtigen Schritt in die Zukunft tätigen.

Wir haben für unsere Kunden daher förderfähige Wallboxen im Angebot welche wir Ihnen, trotz langer Lieferzeiten innerhalb Ihres Förderzeitraums zur Verfügung stellen können.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse, Ihre Fragen oder Anmerkungen.

Gerne stehen wir Ihnen Rede und Antwort.

Ihr SSW- Team